Förderrichtlinien
Die die Renate und Waltraut Sick Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freiburg. Sie versteht sich als fördernde Stiftung und unterstützt auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung.
Die Renate und Waltraut Sick Stiftung fördert ausschließlich in der Region Freiburg i. Brsg.
Die nachfolgenden Richtlinien geben einen Überblick über die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien. Sollte ein Vorhaben nicht mit diesen Richtlinien übereinstimmen, bitten wir, von einer Antragsstellung abzusehen.
Die Renate und Waltraut Sick Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freiburg. Sie versteht sich als fördernde Stiftung und unterstützt auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung.
Die nachfolgenden Richtlinien geben einen Überblick über die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien. Sollte ein Vorhaben nicht mit diesen Richtlinien übereinstimmen, bitten wir, von einer Antragsstellung abzusehen.
1. Stiftungszweck
Gefördert werden:
– Bildung, Erziehung
– Musik
– Kultur: Tanz, darstellender Kunst, bildender-Kunst
– Sport für Menschen aller Altersklassen und Menschen mit Behinderung
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Vereinen, die Förderung und Durchführung von Projekten sowie einzelner Veranstaltungen und Ausstellungen verwirklicht.
2. Fördervoraussetzungen
Die Renate und Waltraut Sick Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können. Die Förderungen werden projektbezogen gewährt und sollten zeitnah verwendet werden.
3. Förderantrag
Der Antrag zur Förderung ist in schriftlicher Form an die Renate und Waltraut Sick Stiftung zu stellen. Er sollte insbesondere eine aussagekräftige Beschreibung des zu fördernden Projektes, einen Kostenvoranschlag sowie einen Finanzierungsplan beinhalten. Dabei sollten ggfs. auch weitere Finanzierungsquellen aufgezeigt werden.
Bitte verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Formular der Stiftung.
Hier: Download-Formular „Förderantrag“
4. Vergabegrundsätze
Eine Förderung kann nur im Rahmen des Stiftungszwecks erfolgen. Die Renate und Waltraut Sick Stiftung entscheidet nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Vorgaben und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Die Entscheidung, ob und inwieweit gefördert wird, wird vom Stiftungsrat getroffen. Sie erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage von der Geschäftsstelle der Renate und Waltraut Sick Stiftung.
Die Förderungen der Stiftung sind immer zweckgebunden. Der Förderempfänger verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel ausschließlich für den im Antrag beschriebenen Zweck und damit für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zu verwenden.
Es ist nicht erlaubt, die Fördermittel oder ein Teil für andere Zwecke zu verwenden.
Sollten sich nach dem Einreichen des Förderantrags oder auch im Verlauf des Projektes Änderungen ergeben, sind diese unverzüglich der Renate und Waltraut Sick Stiftung mitzuteilen.
Gegebenenfalls ist der Förderempfänger verpflichtet, die Fördermittel zurückzuerstatten.
Sollte der Förderempfänger sich nicht an diese Förderrichtlinie halten, ist die Renate und Waltraut Sick Stiftung berechtigt, bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzuverlangen.
Bei der Realisierung der geförderten Projekte sind die Förderempfänger für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Renate und Waltraut Sick Stiftung übernimmt für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung des Projektes entstanden sind, keine Verantwortung und sie ist vom Förderempfänger schadlos zu halten.
Nicht gefördert werden:
– Projekte, die außerhalb des Stiftungszwecks liegen
– Projekte mit politischem oder religiösem Hintergrund
– Parteien oder parteinahe Institutionen
– Feste, Jubiläen, Tagungen o.ä.
– Einzelpersonen
– Projekte außerhalb der Region Freiburg
5. Auszahlung
Die Auszahlung von Finanzmitteln erfolgt nach Bewilligung des Antrags.
6. Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes bitten wir um die Zusendung einer Zuwendungsbestätigung sowie eines kurzen Abschlussberichts, der auch Auskunft über die Verwendung der bewilligten Mittel gibt.
7. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der öffentlichen Bekanntgabe einer Spende sollte in vorheriger Abstimmung mit der Renate und Waltraut Sick Stiftung erfolgen.
So sollten alle das Projekt betreffende Aktivitäten in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie Pressemitteilungen, Einladungen, Programme, Flyer, Website) einen Hinweis auf die Förderungen enthalten, z.B. unter Berücksichtigung des Stiftungslogos.
Die Renate und Waltraut Sick Stiftung behält sich zudem vor, die Presse und Öffentlichkeit über die von ihr geförderten Projekte zu informieren. Zu diesem Zweck hat der Fördermittelempfänger der Stiftung auf Wunsch Text- und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.
Renate und Waltraut Sick Stiftung Wallstraße 79098 Freiburg
Telefon 0761 282 91 99
Fax 0761 282 91 90
ges@sick-stiftung.org
www.sick-stiftung.org
Stand Juni 2017
Förderrichtlinien hier downloaden: | Renate und Waltraut Sick – Förderrichtlinien |
Förderantrag
Förderanträge können jederzeit in schriftlicher Form bei der Renate und Waltraut Sick Stiftung auf dem Postweg eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Förderantrag spätestens 6 Monate vor Beginn Ihres Projektes bei uns eingeht.
Der Antrag sollte insbesondere eine aussagekräftige Beschreibung des zu fördernden Projektes, einen Kostenvoranschlag sowie einen Finanzierungsplan beinhalten. Dabei sollten ggfs. auch weitere Finanzierungsquellen aufgezeigt werden.
Unser Budget für das Jahr 2024 ist bereits vollständig vergeben.
Förderanträge, die Projekte im Jahr 2025 betreffen, können weiterhin eingereicht werden.
Förderantrag hier downloaden: | Renate und Waltraut Sick – Förderantrag |