Förderrichtlinien

Die Gisela und Erwin Sick Stiftung ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Waldkirch. Sie versteht sich als fördernde Stiftung und unterstützt auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung.

Die nachfolgenden Richtlinien geben einen Überblick über die einheitlichen, inhaltlichen und formellen Kriterien. Sollte ein Vorhaben nicht mit diesen Richtlinien übereinstimmen, bitten wir, von einer Antragsstellung abzusehen.

1. Stiftungszweck

Gefördert werden Jugend und Erziehung, Bildung, Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe sowie Wissenschaft und Forschung wobei ein Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften liegt.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

— Förderung von Kindergärten und Schulen durch finanzielle und sachliche Unterstützung
— Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Bezuschussung von wissenschaftlichen Arbeiten und Projekten
— Unterstützung von Auszubildenden, Schülern, Studierenden, Angehörigen aller Schularten und Hochschulen für besondere Leistungen
— Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen

Die Gisela und Erwin Sick Stiftung ist im Regierungsbezirk Freiburg und darüber hinaus auch bundesweit tätig.

2. Fördervoraussetzungen

Die Gisela und Erwin Sick Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können. Die Förderungen werden projektbezogen gewährt und sollten zeitnah verwendet werden.

3. Förderantrag

Der Antrag zur Förderung sind in schriftlicher Form an die Gisela und Erwin Sick Stiftung zu stellen. Er sollte insbesondere eine aussagekräftige Beschreibung des zu fördernden Projektes, einen Kostenvoranschlag sowie einen Finanzierungsplan. Dabei sollten ggfs. auch weitere Finanzierungsquellen aufgezeigt werden.

Bitte verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Formular der Stiftung.

(https://www.sick-stiftung.org/ges/foerderung/)

4. Vergabegrundsätze

Eine Förderung kann nur im Rahmen des Stiftungszwecks erfolgen. Die Gisela und Erwin Sick Stiftung entscheidet nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Vorgaben und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Die Entscheidung, ob und inwieweit gefördert wird, wird vom Stiftungsrat getroffen. Sie erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage von der Geschäftsstelle der Gisela und Erwin Sick Stiftung.

Die Förderungen der Stiftung sind immer zweckgebunden. Der Förderempfänger verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel ausschließlich für den im Antrag beschriebenen Zweck und damit für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zu verwenden.

Es ist nicht erlaubt, die Fördermittel oder ein Teil für andere Zwecke zu verwenden.

Sollten sich nach dem Einreichen des Förderantrags oder auch im Verlauf des Projektes Änderungen ergeben, sind diese unverzüglich der Gisela und Erwin Sick Stiftung mitzuteilen.

Gegebenenfalls ist der Förderempfänger verpflichtet, die Fördermittel zurückzuerstatten.

Sollte der Förderempfänger sich nicht an diese Förderrichtlinie halten, ist die Gisela und Erwin Sick Stiftung berechtigt, bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzuverlangen.

Bei der Realisierung der geförderten Projekte sind die Förderempfänger für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Gisela und Erwin Sick Stiftung übernimmt für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung des Projektes entstanden sind, keine Verantwortung und sie ist vom Förderempfänger schadlos zu halten.

Nicht gefördert werden:

— Projekte, die außerhalb des Stiftungszwecks liegen
— Projekte mit politischem oder religiösem Hintergrund
— Parteien oder parteinahe Institutionen
— Feste, Jubiläen, Tagungen o.ä.

5. Auszahlung

Die Auszahlung von Finanzmitteln erfolgt nach Bewilligung des Antrags.

6. Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projektes bitten wir um die Zusendung einer Zuwendungsbestätigung sowie eines kurzen Abschlussberichts, der auch Auskunft über die Verwendung der bewilligten Mittel gibt.

7. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der öffentlichen Bekanntgabe einer Spende sollte in vorheriger Abstimmung mit der Gisela und Erwin Sick Stiftung erfolgen.

So sollten alle das Projekt betreffende Aktivitäten in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie Pressemitteilungen, Einladungen, Programme, Flyer, Website) einen Hinweis auf die Förderungen enthalten, z.B. unter Berücksichtigung des Stiftungslogos.

Die Gisela und Erwin Sick Stiftung behält sich zudem vor, die Presse und Öffentlichkeit über die von ihr geförderten Projekte zu informieren. Zu diesem Zweck hat der Fördermittelempfänger der Stiftung auf Wunsch Text- und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.

Stand Juni 2020

 Förderrichtlinien hier downloaden: Gisela und Erwin Sick Stiftung – Förderrichtlinien

Förderantrag

Förderanträge können jederzeit in schriftlicher Form bei der Gisela und Erwin Sick Stiftung digital eingereicht werden. Bitte senden Sie den Förderantrag an ges@sick-stiftung.org.

Der Antrag sollte insbesondere eine aussagekräftige Beschreibung des zu fördernden Projektes, einen Kostenvoranschlag sowie einen Finanzierungsplan beinhalten. Dabei sollten ggfs. auch weitere Finanzierungsquellen aufgezeigt werden.

 Förderantrag hier downloaden: Gisela und Erwin Sick Stiftung – Förderantrag